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   BGH, 22.08.1972 - 1 StR 359/72   

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https://dejure.org/1972,5116
BGH, 22.08.1972 - 1 StR 359/72 (https://dejure.org/1972,5116)
BGH, Entscheidung vom 22.08.1972 - 1 StR 359/72 (https://dejure.org/1972,5116)
BGH, Entscheidung vom 22. August 1972 - 1 StR 359/72 (https://dejure.org/1972,5116)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Abgrenzung von Täterschaft und Beihilfe - Anhaltspunkte für die Feststellung der Willensrichtung - Gesamtbetrachtung von Tatbeitrag, Wille zur Tatherrschaft und Interesse am Erfolg der Tat

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 10.01.1956 - 5 StR 529/55

    Beil - §§ 25, 27 StGB, Abgrenzung Täterschaft und Teilnahme, Mitbeherrschung des

    Auszug aus BGH, 22.08.1972 - 1 StR 359/72
    Ob ein Tatbeteiligter diese enge Beziehung zur Tat gehabt haben will, ob er die Tat somit als eigene gewollt hat, ist bei Würdigung aller Umstände, die von seinen Vorstellungen umfaßt waren, wertend zu ermitteln (BGHSt 8, 393, 396 [BGH 10.01.1956 - 5 StR 529/55]; 16, 12) [BGH 09.03.1961 - 4 StR 6/61].

    Das Urteil läßt jedoch eine Erörterung darüber vermissen, ob der Angeklagte den Geschehensablauf mitbeherrscht hat, so daß Durchführung und Ausgang der Tat maßgeblich auch von seinem Willen abhingen (BGH JR 1955, 304, 305; BGHSt 8, 393, 396) [BGH 10.01.1956 - 5 StR 529/55] oder ob er sich völlig dem Willen des Steininger untergeordnet und diesem auch dann die volle Tatherrschaft überlassen hat, wenn er bei der unmittelbaren Tatausführung nicht zulegen war.

  • BGH, 12.02.1952 - 1 StR 59/50

    Ehemann in der Schlinge - Selbstmord, § 323c, §§ 212, 13 StGB

    Auszug aus BGH, 22.08.1972 - 1 StR 359/72
    Doch gilt das nicht schlechthin; denn auch derjenige kann als bloßer Gehilfe angesehen werden, der alle Tatbestandsmerkmale in seiner Person erfüllt, sofern sein Wille dahin ging, nur eine fremde Tat zu unterstützen (BGHSt 2, 150, 156 [BGH 12.02.1952 - 1 StR 59/50]; 8, 70, 73 [BGH 21.06.1955 - 2 StR 271/54]; BGH Urteil von 11. Mai 1971 - 1 StR 91/71).
  • BGH, 09.03.1961 - 4 StR 6/61
    Auszug aus BGH, 22.08.1972 - 1 StR 359/72
    Ob ein Tatbeteiligter diese enge Beziehung zur Tat gehabt haben will, ob er die Tat somit als eigene gewollt hat, ist bei Würdigung aller Umstände, die von seinen Vorstellungen umfaßt waren, wertend zu ermitteln (BGHSt 8, 393, 396 [BGH 10.01.1956 - 5 StR 529/55]; 16, 12) [BGH 09.03.1961 - 4 StR 6/61].
  • BGH, 10.03.1961 - 4 StR 30/61

    Gemeinschaftliche Begehung eines Diebstahls - Beschränkung auf geistige

    Auszug aus BGH, 22.08.1972 - 1 StR 359/72
    Ob ein Tatbeteiligter diese enge Beziehung zur Tat gehabt haben will, ob er die Tat somit als eigene gewollt hat, ist bei Würdigung aller Umstände, die von seinen Vorstellungen umfaßt waren, wertend zu ermitteln (BGHSt 8, 393, 396 [BGH 10.01.1956 - 5 StR 529/55]; 16, 12) [BGH 09.03.1961 - 4 StR 6/61].
  • BGH, 21.06.1955 - 2 StR 271/54
    Auszug aus BGH, 22.08.1972 - 1 StR 359/72
    Doch gilt das nicht schlechthin; denn auch derjenige kann als bloßer Gehilfe angesehen werden, der alle Tatbestandsmerkmale in seiner Person erfüllt, sofern sein Wille dahin ging, nur eine fremde Tat zu unterstützen (BGHSt 2, 150, 156 [BGH 12.02.1952 - 1 StR 59/50]; 8, 70, 73 [BGH 21.06.1955 - 2 StR 271/54]; BGH Urteil von 11. Mai 1971 - 1 StR 91/71).
  • BGH, 11.05.1971 - 1 StR 91/71

    Rüge über nicht zugelassene Beweise und Nichteingehen aus Hilfsanträge -

    Auszug aus BGH, 22.08.1972 - 1 StR 359/72
    Doch gilt das nicht schlechthin; denn auch derjenige kann als bloßer Gehilfe angesehen werden, der alle Tatbestandsmerkmale in seiner Person erfüllt, sofern sein Wille dahin ging, nur eine fremde Tat zu unterstützen (BGHSt 2, 150, 156 [BGH 12.02.1952 - 1 StR 59/50]; 8, 70, 73 [BGH 21.06.1955 - 2 StR 271/54]; BGH Urteil von 11. Mai 1971 - 1 StR 91/71).
  • BGH, 30.09.1958 - 1 StR 272/58

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 22.08.1972 - 1 StR 359/72
    Ein solches Handeln unter Druck kann jedoch als Anzeichen ins Gewicht fallen, daß es dem Tatbeteiligten nur um die Förderung fremden Tuns ging (BGH Urteil vom 30. September 1958 - 1 StR 272/58 - S. 19/20).
  • BGH, 03.11.1955 - 4 StR 392/55

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 22.08.1972 - 1 StR 359/72
    Dann liegen aber die Voraussetzungen einer Einbeziehung des Urteils des Landgerichts Traunstein vom 2. August 1971 in die Gesamtstrafe nicht vor, da die dieser Verurteilung zugrunde liegende Tat am 20. Januar 1971, also erst nach der maßgeblichen Verurteilung vom 27. November 1970 begangen worden ist (vgl. BGH, Urteil vom 3. November 1955 - 4 StR 392/55, mitgeteilt bei Pfeiffer-Maul-Schulte, StGB § 79 Rn. 12).
  • BGH, 04.08.1976 - 2 StR 420/76

    Zusammenfassung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe mit bereits rechtskräftig

    Die am 24. März 1974 in dem Verfahren 24 Cs 779/74 ausgesprochene Geldstrafe scheidet dagegen hierfür aus, da die dieser Geldstrafe zugrunde liegende Tat erst "im Sommer 1973", also nach der Verurteilung vom 27. März 1973, möglicherweise auch erst nach derjenigen vom 9. Juli 1973 begangen wurde und deshalb von der Verurteilung vom 27. März 1973 noch nicht hätte miterfaßt werden können (vgl. hierzu BGH, Urteile vom 3. November 1955 - 4 StR 392/55 - und vom 22. August 1972 - 1 StR 359/72 -).
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